Neue Richtlinien und Bußgelder für Verkehrsverstöße
Parkrichtlinien sind nicht nur für Privatpersonen von Interesse, sondern auch in der Paketbranche ein wichtiges Thema. Und dass der Schilderwald auf deutschen Straßen nicht immer eindeutig ist, wissen wir auch schon längst. Dazu kommen neue Parkregelungen und Bußgelder, die uns zusätzlich verwirren. Deshalb räumen wir an dieser Stelle einmal auf und klären, was geht und was nicht.
Hältst Du noch oder parkst Du schon?
Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist eigentlich ganz einfach. Halten bedeutet, dass man zum Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen weniger als 3 Minuten am Fahrbahnrand stehen darf.
Beim legalen Halten (z.B. in zweiter Reihe beim Ausliefern von Paketen) darf außerdem kein weiterer Verkehrsteilnehmer behindert werden. Das bedeutet, dass nachkommende Fahrzeuge nicht zum Anhalten gezwungen werden dürfen – die Spur sollte also noch breit genug für zwei Fahrzeuge (auch Busse) sein. Stausituationen oder reguläre Spurwechsel sind von dieser Regelung ausgenommen.
Noch wichtiger beim Halten in zweiter Reihe: Es muss Platz für Radfahrer bleiben, auch wenn kein Radfahrweg vorhanden ist (Blaues rundes Schild mit weißem Fahrrad), ansonsten droht ein Bußgeld von 80 EUR und ein Punkt in Flensburg.
Besonders während der Rush Hour (16-18 Uhr, freitags 1h früher) ist es oft sicherer in den angrenzenden Nebenstraßen zu Halten, auch wenn man dadurch ein paar Meter mehr laufen muss.
Achtung, hier kommt die BVG
Das Halten und Parken auf Busspuren im aktiven Zeitraum (dieser steht auf dem Busspurenschild am Anfang der Spur) ist verboten. Das betroffene Fahrzeug wird nicht nur sofort von der BVG abgeschleppt (mind. 200 EUR), zusätzlich droht auch ein Bußgeld. Selbst angefangene Abschleppvorgänge kosten mindestens 125 EUR.
Zudem sollte man sich von Tramschienen lieber fern halten. Eine Tram kann nicht ausweichen und benötigt mehr Platz, als die Schienen vermuten lassen. Hier gilt die gleiche Regelung, wie beim unerlaubten Halten auf Busspuren: Bußgeld und sofortiges Abschleppen.
Tatütata, die Feuerwehr ist da
Halten in oder gegenüber von Feuerwehreinfahrten ist verboten und wird mit einem Bußgeld von mindestens 35 EUR geahndet. Im Falle eines Einsatzes wird ein Bußgeld hier sehr schnell sehr viel teurer. In besonderen Fällen darf das Fahrzeug sogar mit Gewalt weggeschoben und dabei beschädigt werden.
Radfahrwege und Schutzstreifen
Schutzstreifen für Radfahrer sind durch gestrichelte Markierungen gekennzeichnet und durften bislang für das Halten benutzt werden. Diese Regelung gibt es nicht mehr! Das Halten auf einem Schutzstreifen ist also verboten und kostet sogar 100 EUR Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall führt.
Das Halten auf Radfahrwegen, welche durch eine durchgezogene Linie markiert sind, ist ebenso verboten und der Verstoß sogar noch teurer als beim Halten auf einem Schutzstreifen. Das Überfahren durchgezogener Linien ist generell unzulässig und bei Radfahrwegen auch nur ausnahmsweise zulässig, um einen dahinter befindlichen Parkplatz zu erreichen.
Wer sich im Schilderwald der deutschen Straßenverkehrsordnung besser zurechtfinden will, für den bietet der ADAC eine Übersicht aller Straßenschilder.

